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Unterschrift bei Kreditkartenzahlung optional? Wann Händler auf die Kontrolle von Unterschriften verzichten können
Viele Menschen vermeiden derzeit – wo möglich – den physischen Kontakt. Insbesondere an Ladenkassen werden strenge Hygienemaßnahmen getroffen. Dabei ist das kontaktlose Bezahlen in aller Munde. Aber wussten Sie schon, dass auch die Unterschrift bei Kreditkartenzahlung nicht mehr verpflichtend ist? Wir erklären, wann und wieso Händler zukünftig auf die Kontrolle von Unterschriften verzichten können.
Bereits seit 2018 heben Visa & Mastercard schrittweise die Verpflichtung zur Unterschrift auf. Bei Zahlungen mit Karten dieser Marken können Händler auf die händische Unterschrift ihrer Kunden bei nicht geforderter PIN verzichten. Auch der Abgleich durch die Kassenkraft ist damit nicht mehr nötig. Das entlastet die Mitarbeiter und beschleunigt die Bezahlvorgänge an den Kassen. Auch die Zahlungsgarantie ist dadurch nicht gefährdet. Liegt die Genehmigung elektronisch vor, erfolgt die Transaktion durch den Acquirer und der Händler erhält sein Geld. Möglich macht‘s der technische Fortschritt.
Vom Magnetstreifen zum EMV-Chip
Über die Jahrzehnte hat sich die Kreditkarte verändert, wie kein anderes Zahlungsmittel der Welt: Aus einem analogen Konzept, das im Amerika des späten 19. Jahrhunderts für Hotel-Stammgäste zur bequemen Bezahlung ihrer Rechnungen entwickelt wurde, ist heute die international gängigste Bezahlmethode geworden – global und vor allem digital. Eine der jüngeren technischen Neuerung und gleichzeitig der Grund für die Pensionierung der Unterschrift ist das Upgrade vom Magnetstreifen auf den EMV-Chip.
Der EMV-Chip bietet im Vergleich zum Magnetstreifen einen entscheidenden Vorteil in puncto Sicherheit: Er arbeitet mit veränderbaren Datensätzen, die sich nicht kopieren lassen. Der Magnetstreifen hingegen wird mechanisch konfiguriert und kann – zumindest theoretisch – von Betrügern kopiert werden. Die Unterschrift dient Händlern und Karteninhabern deshalb als zusätzlicher Sicherheitsfaktor bei der Autorisierung von Zahlungen. Anders verhält es sich beim EMV-Chip, der mit wechselnden Datensätzen arbeitet. Bei jeder Zahlung über den Chip wird ein neuer Datensatz erstellt, der zur Autorisierung einer Zahlung mit den Datenbanken der Kreditkartengesellschaften abgeglichen wird. Um eine dauerhafte Kopie des Chips zu erstellen, müssten Betrüger also gleichermaßen Zugang zu den Datenbanken der Kreditkartengesellschaften haben und diese sind heute so sicher wie nie.
In Kürze: Der EMV-Chip bietet Karteninhabern & Händlern mehr Sicherheit. Ob letztendlich der Magnetstreifen oder der EMV-Chip zum Einsatz kommt, hängt vom Lesegerät am Kassenplatz ab. Dabei können Sie folgende Faustregel beachten: Wird die Karte in das Bezahlterminal eingesteckt, zahlen Sie per Chip. Wird die Karte hingegen „durchgezogen“, erfolgt die Zahlung über den Magnetstreifen. In diesem Fall raten wir weiterhin zur Unterschrift. In der Praxis ist diese Methode jedoch weitestgehend ausgestorben.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Erfolgt eine Zahlung über den EMV-Chip, reicht die elektronische Genehmigung durch das kartenausgebende Institut aus. Eine separate Freigabe per Unterschrift durch den Karteninhaber ist nicht mehr erforderlich. Das Risiko z.B. durch Reklamationen oder Rückbelastungen steigt dadurch für den Händler nicht. Solange die Grundregeln eingehalten wurden und die Transaktionen elektronisch verarbeitet sowie auf diesem Weg eine passende Genehmigung eingeholt wurde. Für den Händler besteht also kein Ausfallrisiko. Durch die Umstellung auf EMV-Chip hat sich dies zu Gunsten der Händler in Richtung des Karten-Herausgebers verlagert.
Die Kosten werden auf jeden Fall gedeckt. Auch wenn aus verschiedenen Gründen weiterhin standardmäßig Unterschriftenfelder auf Kassenbelegen erscheinen, können diese außer Acht gelassen werden.
Der Zahlungsvorgang ist auf diese Weise schneller, nutzerfreundlicher und hygienischer. Sowohl für die Kassenkraft als auch den Endkunden, da weder Stift noch Karte in die Hand genommen werden müssen. Für Zahlungsverfahren, die mittels PIN-Eingabe, kontaktlos oder per Smartphone genutzt werden, ändert sich nichts – sie bleiben weiterhin gewohnt bequem und sicher. Diese Praxiserleichterung ist zeitlich unbefristet und steht nicht in Abhängigkeit zur COVID-19 Situationen. Sie kann aufgrund der hohen Sicherheit moderner Kartenzahlungssysteme auch darüber hinaus weiter angewendet werden.